Mundschutz richtig anwenden

Ab Montag, 27. April gilt in Baden-Württemberg Mundnasenschutz-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften. Ein professioneller Mundnasenschutz ist nicht Pflicht, möglich ist auch den Mund und die Nase mit einem Schal abzudecken oder mit selbstgenähten Masken.

In Arztpraxen gilt diese Pflicht aktuell noch nicht. Dennoch freuen wir uns, wenn Sie zu Ihrem und unserem Schutz in der Sprechstunde Mund und Nase bedecken. Wir selbst tragen in der Sprechstunde sogenannte FFP2-Masken sobald wir den Mindestabstand von 1,50m unterschreiten. FFP2-Masken sind sicherer als der OP-Mundnasenschutz und schützen nicht nur den Träger sondern auch das Umfeld.

Wichtig ist, daß Sie beim Abnehmen des Mundnasenschutzes diesen nicht vorn anfassen. An dieser Stelle finden sich sämtliche „Fremd-Keime“ (Bakterien, Viren usw.) die beim Sprechen übertragen werden.

Für alle Kinder und Junggebliebene hat unser Team zu diesem Thema einen Film gedreht, bitte anklicken :

IMG_2149

 

Danke ? an all unsere fleißigen Mitarbeiter, die uns in diesen schwierigen Zeiten so kraftvoll und zuverlässig zur Seite stehen. 

 

 




Zur Übersicht